In folgenden Rechtsgebieten bieten wir Ihnen präzise Beratung, entschlossene Vertretung und durchdachte Strategien – damit Ihre Interessen nicht nur gewahrt, sondern nachhaltig durchgesetzt werden.

Die arbeitsrechtlichen Spezialisten unserer Kanzlei, die alle über einen Fachanwaltstitel und langjährige Expertise verfügen, beraten und vertreten außergerichtlich als auch deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Neben Unternehmern und mittelständischen Unternehmen beraten und vertreten wir auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstverträgen und Vergütungsvereinbarungen sowie Dienstwagenregelungen,
  • Erstellung und Prüfung von Abmahnungen,
  • Prüfung und Gestaltung von Befristungsabreden,
  • Prüfung von Versetzungen/Umsetzungen,
  • Erstellung und Prüfung von Kündigungen/Änderungskündigungen,
  • Anhörung des Betriebsrates gem. §§ 102 ff. BetrVG,
  • Zustimmung des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten gem. §§ 85 ff SGB IX,
  • Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörden bei (werdenden) Müttern und Elternzeitlern gem. § 9 MuSchG und § 18 BEEG,
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
  • Vermeidung von Sperrzeiten und Kürzungen beim Arbeitslosengeldbezug,
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung,
  • vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverboten,
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Zeugnissen.

Natürlich übernehmen wir auch die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung, sowohl auf Seiten des Ausbilders als auch auf Seiten des Auszubildenden.

Zudem klären wir für Sie gerne den sozialversicherungsrechtlichen Status mitarbeitender Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitender Familienmitglieder im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Gleichfalls klären wir Fragen im Rahmen von Scheinselbständigkeiten.

Neben der Bearbeitung konkreter Fälle fungieren wir auch gerne als Ihre externe Personal- und Rechtsabteilung und beraten Personaler und Management in alltäglichen Fragen bei der Eingehung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, im Bereich des Datenschutzes, der Arbeitssicherheit oder aktuell im Bereich des Mindestlohns. Auch bei Lohn- und Gehaltsfragen oder der Urlaubsgewährung bzw. -abgeltung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Zudem unterstützen wir Sie auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, wie vor allem dem Betriebsverfassungsrecht. Wir klären die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und Kostentragungspflichten, aber auch die Rechte des Arbeitgebers und beraten Sie umfassend und kompetent, um Streitigkeiten mit dem Betriebspartner zu vermeiden bzw. schnell und rechtssicher zu klären.

Weiterhin beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts, u. a. bei Fragen zum Insolvenzausfallgeld und der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prozessvertretung in all diesen Fällen vor den Gerichten aller drei Instanzen im gesamten Bundesgebiet. Soweit vom Mandanten gewünscht und aus unserer Sicht sinnvoll, versuchen wir stets vorab und auch während des Verfahrens eine gütliche Einigung zu erzielen.

Aufgrund unserer Fachexpertise und langjährigen Erfahrungen können wir den weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und die theoretischen Prozessrisiken sehr gut einschätzen. Dies führt nicht nur zu einem schnellen, sondern auch zu einem juristisch und betriebswirtschaftlich optimalen Prozessergebnis.

Mit unserem Newsletter halten wir Sie über aktuelle arbeitsrechtliche Themen auf dem Laufenden und klären typische Fragen im Bereich des Arbeitsrechts, die immer wieder auftauchen.

Lehner und Kollegen besitzt eine langjährige und tiefgehende Expertise in der Beratung und Vertretung von Unternehmern und mittelständischen Unternehmen.

Im unternehmerischen Bereich begleiten und unterstützen wir Sie insbesondere

  • bei der strategischen und organisatorischen Planung von Unternehmenskäufen und -verkäufen,
  • bei der Strukturierung von Gesellschaften in der Akquisitions- und Gründungsphase,
  • bei der laufenden Verwaltung und
  • bei der Weiterentwicklung der Gesellschaften.

Bei der Umstrukturierung von Gesellschaften begleiten wir Sie von der Planung bis zur vollständigen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (notarielle Beurkundung, registerrechtliche Vollziehung), immer in enger Abstimmung mit Ihnen, Ihren Steuerberatern und weiteren Beteiligten.

Unsere Beratungspraxis erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Beratung und Vertretung kleiner Kapitalgesellschaften (GmbH) und Personengesellschaften (GmbH & Co. KG).

Selbstverständlich sind wir auch bestens vertraut mit der Lösung von Konflikten und Streitigkeiten, die zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften bestehen.

Häufig sehen unsere Mandanten unsere Kanzlei in der Rolle einer „ausgelagerten“ Rechtsabteilung. Dieses Rollenverständnis bedeutet, dass wir Ihr erster Ansprechpartner für alle handelsrechtlichen Themen sind, die für Sie im Rahmen Ihrer Geschäftsbeziehungen mit Kooperationspartnern, Dienstleistern oder Kunden relevant sind.

Können wir selbst Ihren jeweiligen Beratungsbedarf nicht oder nicht vollständig abdecken, treffen wir gemeinsam mit Ihnen die Entscheidung, welche weiteren Dienstleister im speziellen Fall notwendig sind und wie diese effizient und kostenschonend in das jeweilige Projekt mit eingebunden werden können. Selbstverständlich bleiben wir aber auch in diesen Fällen weiter in der Projektverantwortung und Ihr erster Ansprechpartner.

Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt.

Wir beraten und vertreten bundesweit Versicherte, und zwar vor allem auf dem Gebiet des Personenversicherungsrechts.

Wie Sie auch den von uns erstrittenen Urteilen entnehmen können, sind die konfliktträchtigsten Bereiche vor allem:

  • private Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • private Unfallversicherung,
  • private Krankenversicherung (Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung),
  • falsche oder unzureichende Angaben des Versicherten gegenüber dem Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrages (sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherten),
  • Lebens- und Rentenversicherung,
  • Haftung der Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter,
  • Betriebsunterbrechungsversicherung.

Meistens stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Liegt überhaupt ein Versicherungsfall vor?
  • Was ist versichert?
  • Wann beginnt und endet der Versicherungsfall?
  • Wer muss was wie beweisen?
  • Welche Anzeige-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hat der Versicherte?
  • Inwieweit darf der Versicherer insbesondere Auskünfte von Ärzten und Krankenversicherungen verlangen?
  • Inwieweit sind Vorerkrankungen des Versicherten für den Versicherungsfall relevant?
  • Inwieweit muss sich der Versicherte von Ärzten der Versicherung begutachten lassen?
  • Inwieweit muss der Versicherte einen Privatgutachter beauftragen?
  • Welche Fristen muss der Versicherte beachten?
  • Welche Fehler sollte der Versicherte im Versicherungsfall vermeiden?
  • Inwieweit darf sich der Versicherer auf Leistungs- und Risikoausschlüsse berufen?
  • Wann verjähren die Ansprüche des Versicherten?
  • Wie schnell muss der Versicherer den Versicherungsfall bearbeiten?
  • Inwieweit durfte der Versicherer den Versicherungsvertrag einseitig beenden oder ändern?
  • Welche Rechte und Leistungsansprüche bestehen, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag beendet hat?
  • Inwieweit ist eine Rechtsschutzversicherung im Falle von Streitigkeiten einstandspflichtig?

Die Vielfalt der möglichen Fragestellungen, von denen die Regulierungsentscheidung des Versicherers abhängt, erfordert es, dass Versicherungsstreitigkeiten in die Hände von Spezialisten gegeben werden.

Dies gilt umso mehr, weil zum einen nicht alle Richter im Versicherungsrecht spezialisiert sind und weil zum anderen vor Gericht die Gefahr einer „Waffenungleichheit“ besteht: auf der einen Seite die finanzstarken Versicherer mit Verschleppungs- und Verzögerungstaktiken und den großen Anwaltskanzleien, auf der anderen Seite der oft finanzschwache Versicherte, der eine schnelle Regulierung seines Versicherungsfalls benötigt.

Da wir seit langem auch auf dem Gebiet des Medizinrechts fachanwaltlich tätig sind, werden wir oft von Ärzten und Krankenhäusern empfohlen, wenn Patienten Ärger mit privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben.

noch fragen?
wir antworten gern.

Ob erste Fragen oder konkretes Anliegen – wir sind für Sie erreichbar und kümmern uns zuverlässig um Ihr Anliegen. Ein Anruf oder eine Nachricht genügt.

immer für sie da.

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